Abgabe auf Einwegkunststoff

Hersteller von Wegwerfprodukten aus Kunststoff werden stärker in die Verantwortung genommen. Ab 2024 sind sie verpflichtet, eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds zu leisten, zeigt das Umweltbundesamt (UBA) an. Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkten) und anderen Einwegkunststoffartikeln gilt dann die erweiterte Herstellerverantwortung. Das neue Einwegkunststofffondsgesetz beteiligt die Unternehmen somit an den Kosten für die Entsorgung der Plastikabfälle im öffentlichen Raum. Der Einwegkunststofffonds ist am UBA angesiedelt und wird über die digitale Plattform DIVID verwaltet. Betroffenen sind Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse. 2024 beginnt zunächst die Registrierung, die zu zahlende Abgabenhöhe wird im folgenden Jahr bestimmt. Zählungen jahrelanger Spülsaumsammlungen zeigen, dass Kunststoffe zwischen 80-85 Prozent der Abfälle an europäischen Stränden ausmachen; 50 Prozent davon sind Einwegkunststoffprodukte.

UBA-Präsident Dirk Messner: „Ich bin sicher, dass der Einwegkunststofffonds einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums leisten wird. Abfall bekommt einen Preis – das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte und gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen, Plastikbechern oder Plastiktüten“.