Mehr Kinderschutz bei Lebensmittelwerbung

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat seine Verhaltensregeln überarbeitet: Ab 1. Juni wird die Lebensmittelwerbung für Kinder weiter eingeschränkt. Der Schutz vor „Dickmacher-Werbung“ wird dann auf Unter-14-Jährige ausgeweitet.  Bereits seit 2009 besteht eine, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Selbstverpflichtung von Herstellern, Handel, Agenturen und Medien. Diese sieht vor, dass in der kommerziellen, an Unter-12-Jährige gerichteten Kommunikation alles unterlassen wird, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte. Neu im Werbekodex ist der Verzicht auf Angaben, wie ‚unter Zusatz wertvoller Vitamine und Mineralstoffe‘. Auch Aufforderungen, Eltern zum Kauf zu bewegen, sollen künftig unterbleiben. Ebenso wie Werbung, die den Eindruck erweckt, ein bestimmtes Lebensmittel sei für eine ausgewogene Ernährung unersetzlich. Inhalte und Darstellungen sollen einem gesunden Lebensstil nicht entgegenwirken. Die neuen Regeln gelten für alle Medien, auch für Display-Werbung, jedoch nicht für Verpackungen.