Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. display-Probe-Abo
Das display-Probe-Abo beinhaltet drei Ausgaben des display Magazins. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Sollte ich das display-Probe-Abo nicht eine Woche nach Erhat der 2. Ausgabe kündigen (an: display Verlags GmbH, Leserservice, Sabrina Benvenuti, Hindenburgstr. 14b, 23843 Bad Oldesloe), geht das Probe-Abo automatisch in ein display-Jahres-Abo über.

II. display-Jahres-Abo
Das display-Jahres-Abo beinhaltet pro Jahr sechs Ausgaben von display. Das display-Leistungspaket als Wert-Abo für nur 59,- Euro, zzgl. MwSt., zzgl. Versand. Das display-Leistungspaket kann ich jederzeit, jedoch spätestens drei Monate vor Ablauf des Abo-Jahres, schriftlich kündigen (an: display Verlags GmbH, Leserservice, Sabrina Benvenuti, Hindenburgstr. 14b, 23843 Bad Oldesloe), ansonsten verlängert sich das Abonnement um ein weiteres Jahr.

III.  display-Newsletter 
Der display-Newsletter beinhaltet ein regelmäßiges Newsupdate per Email. Der display-Newsletter ist kostenlos. Der Verlag behält sich allerdings vor, den frei zugänglichen Betrieb des display-Newsletter einzustellen. Ein Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Empfang des display-Newsletter besteht nicht.

IV. display-Anzeigenauftrag
1. Dem Auftrag liegen die Bedingungen der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.

2. Für alle Aufträge behält sich der Verlag die Ablehnung vor. Sie wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

3. Anzeigenaufträge müssen im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abgewickelt sein. Nachlässe werden nur für unwiderruflich im Voraus erteilte Aufträge eines Auftraggebers gewährt. Wird der Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber den zu viel gewährten Nachlass zurü̈ckzuvergüten.

4. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, doch kann eine Verpflichtung hierzu nicht übernommen werden. Für bindende Platzierungsvorschriften, die als wesentlicher Bestandteil des Auftrages gelten, wird ein Zuschlag von 20 Prozent auf den Anzeigenpreis erhoben. Platzierungsvorschriften ohne Preisaufschlag können lediglich als Wunsch des Kunden entgegengenommen werden.

5. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung des Verlages ist ausgeschlossen.

6. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

7. Rechnung mit Beleg wird innerhalb drei Tagen nach Erscheinen einer Anzeige versandt. Zahlung hat innerhalb der in der Anzeigenpreisliste angegebenen Frist zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von zwei von hundert über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher vorher gewährte Nachlass.

8. Kosten für erhebliche Änderungen und für Lieferung bestellter Lithos, Entwürfe und Zeichnungen trägt der Auftraggeber.

9. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

10. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Mainz, für einen Nicht-Kaufmann i. S. des HGB, soweit der Anspruch im Mahnverfahren verfolgt wird.