Mehr Kinderschutz bei Lebensmittelwerbung
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat seine Verhaltensregeln überarbeitet: Ab 1. Juni wird die Lebensmittelwerbung für Kinder weiter eingeschränkt. Der Schutz vor „Dickmacher-Werbung“ wird dann auf Unter-14-Jährige ausgeweitet. Bereits seit 2009 besteht eine, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Selbstverpflichtung von Herstellern, Handel, Agenturen und Medien. Diese sieht vor, ...